MALLE-AIR — JETZT ENDLICH UNSER BIETER IM NIKI-KRIMI
Mit Malle-Air kriegen wir die Fluglinie unserer Träume
13.01.2018 | 07:55
Eine neue Epoche im Malle-Tourismus ist angebrochen. Malle-Air, eine neulich erst gegründete Tochter der bayerisch-katalanischen Holding LMAA, ist jetzt der aussichtsreichste Bieter im Insolvenzverfahren um den Mallorca-Flieger Niki.
Und das Gejammer ist natürlich wieder groß. Weil es mit dem neuen Bewerber erst mal wieder finster aussieht um die Wiederaufnahme der Mallorca-Flüge. Aber gucken wir uns doch mal an, was für uns, für die echten und richtig wichtigen Malle-Touris, bei Malle-Air drin ist: nämlich endlich mal ein fulminant neues, auf uns zugeschnittenes Reisegefühl.
MALLORCA NEWS hat es geschafft, exklusiv Einblick in die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der neuen Fluglinie zu kriegen. Und die sprechen für sich. Hier ein paar Auszüge:
ARTIKEL 3 — BUCHUNGEN
3.1 Diejenigen Fluggäste, die ihre Reise voraussichtlich nüchtern oder nur unzureichend alkoholisiert antreten und denen daher aus Sicherheitsgründen kein Sitzplatz neben vorschriftsmäßig alkoholisierten Fluggästen zugewiesen werden kann, unterliegen einer NÜCHTERNHEITSGEBÜHR. Diese Gebühr wird pro Person und einfachem Flug gemäß unserer Gebührentabelle erhoben.
ARTIKEL 5 — BESONDERE HILFELEISTUNGEN UND SITZPLATZZUWEISUNG
5.1 Fluggästen mit eingeschränkter Fähigkeit zur Aufnahme alkoholischer Getränke wird zwar wegen dieser Behinderung die Beförderung nicht verweigert. Da sie aber spezieller Hilfeleistungen bedürfen, müssen bestimmte Regelungen im Vorhinein mit uns abgestimmt werden.
5.1.1 Fluggäste mit Alkoholintoleranz sind angehalten, sich am Tag der Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden vor Abflug, wegen der Einzelheiten notwendiger Hilfeleistungen an uns zu wenden. Wir überprüfen, ob atmosphärisch relevante Bedenken gegen die Beförderung des Fluggasts auf dem betreffenden Flug vorliegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir eine vertretbare Alternativlösung vorschlagen. Wir sind jedoch auch befugt, Personen die Anbordnahme aufgrund ihrer Behinderung zu verweigern.
5.1.3 Aus Gründen einer angemessenen Atmosphäre an Bord können wir verlangen, dass alkoholintolerante Personen einer DURCHSUCHUNG, DURCHLEUCHTUNG oder RÖNTGENUNTERSUCHUNG zustimmen. Wenn ihnen bei der Durchsuchung oder Durchleuchtung ein Schaden entsteht, übernehmen wir keine Haftung.
5.1.4 Aus verschiedenen Gründen müssen Passagiere, die an Alkoholintoleranz leiden, grundsätzlich am FENSTERPLATZ sitzen. Sollte dies bei der Buchung nicht bereits berücksichtigt worden sein, muss unsere Flugbesatzung eine nachträgliche Zuteilung der Sitzplätze sicherstellen. Wir behalten uns das Recht vor, alle dazu notwendigen Maßnahmen bis hin zu körperlicher Gewalt zu ergreifen.
5.5 Bestimmte Sitzplätze an Bord müssen auch von denjenigen Passagieren genutzt werden, deren SING- und GRÖLFÄHIGKEIT wesentlich eingeschränkt ist; ebenso von denjenigen Passagieren, bei denen sich ein krankhafter Widerstand manifestiert, ihre Sitznachbarn zum SCHUNKELN unterzufassen; außerdem von denjenigen Passagieren, die Einwände gegen die BORDBESCHALLUNG mit Karnevalsliedern und Mallorca-Schlagern vorbringen.
5.6 Nicht ausreichend alkoholisierte Passagiere dürfen nicht an den Plätzen vor den Toiletten sitzen, weil sie den Zugang von Urinierdrang oder Übelkeit verspürenden Fluggästen versperren könnten oder weil das Risiko besteht, dass sie den Notfalltransport eines bewusstlosen alkoholisierten Fluggasts behindern.
ARTIKEL 8 — GEPÄCK
8.3 Handgepäckstücke dürfen grundsätzlich nicht an Bord mitgebracht werden, da jeglicher Stauraum in der Flugkabine, einschließlich der Fächer über den Sitzplätzen, für die Unterbringung bewusstloser alkoholisierter Fluggäste vorgesehen ist,
8.4 Falls es genug Platz im Flugzeug gibt, können alkoholisierte Fluggäste, die bereits vor Abflug bewusstlos sind, für eine angemessene Gebühr, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzusehen ist, im LADERAUM transportiert werden. Für eine eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigung oder Schädigung dieser Personen wird jedoch keine Haftung übernommen.
8.5 Ein durch überreichlichen Alkoholgenuss VERSTORBENER FLUGGAST darf in der Flugkabine nur mitgeführt werden, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die betreffende Person erst kurz vor dem Boarding am Flugsteig verstorben ist.
Na? Klingt das nicht toll?
MALLORCA NEWS hat ein paar Leute im Umkreis des LMAA-Konzerns kontaktiert und ein paar aufschlussreiche Infos gekriegt:
“Mit Malle-Air visieren wir die ertragreichste und zukunftsträchtigste Zielgruppe des Mallorca-Tourismus an.” (Rolf Rauscher, Pressesprecher des LMAA)
“Die Lokomotive Malle-Air wird aus der Bummelbahn des Mallorca-Tourismus einen ICE machen und das auch zum Vorteil der 1.-Klasse-Reisenden.” (Prof. Dr. Bruno Bierwind, stellvertretender Vorstandschef des LMAA)
“Kannst du bringen den Pferd an der Tränke, saufen mussen selber.” Tetjus Turi, Aufsichtsratsmitglied des LMAA, Barcelona)
MALLORCA NEWS und alle wahren Malle-Fans drücken dem LMAA und der Malle-Air die Daumen. Wir freuen uns jetzt schon auf den Jungfernflug der ersten Malle-Air-Maschine, in der unsere Hymne “Scheiß drauf, Malle ist nur einmal im Jahr” erklingt, während wir bei Weißbier und bayerischer (oder auch mal katalanischer) Hausmannskost mitsingen und mitschunkeln. /hr